Donnerstag, 09. April 2020
Herkunft von Eiern auch in verarbeiteten Produkten kennzeichnen
Auch wenn in diesem Jahr alles anders ist: Wir wünschen Ihnen, dass das Osterfrühstück Ihnen in dieser aufreibenden Zeit ein Stück Normalität zurückgibt. Wir Grüne freue uns, dass immer mehr Verbraucher*innen sich nicht nur an Ostern für frische Eier aus ökologischer Haltung entscheiden. Die Kennzeichnung der Eier, für die wir uns eingesetzt haben, hat sich bewährt und für bessere Haltungsbedingungen der Hühner gesorgt. Diese Erfolgsgeschichte muss jetzt aber weitergeschrieben werden.
Hierzu Turgut Altug, verbraucherschutzpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus:
„Wir brauchen eine Kennzeichnung der Eier auch in verarbeiteten Produkten. Alle Konsument*innen sollen erkennen können, für welche Art der Tierhaltung sie sich im Supermarkt, in der Eisdiele oder im Restaurant entscheiden. Ich begrüße es, dass auch in Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner diese Erkenntnis gereift ist und sie sich für eine Regelung auf EU-Ebene einsetzt. Allerdings ist auch klar – kommt eine solche Regelung nicht zeitnah, muss die Bundesregierung selbst gesetzlich aktiv werden und darf die Verantwortung nicht weiter auf die EU-Ebene verschieben.”
Hintergrund: Unverarbeitete Eier müssen in Deutschland gekennzeichnet sein. Auf der Verpackung muss stehen, wie die Hühner gehalten wurden. Dazu ist auf den Eiern ein Code aufgedruckt, z.B.: 1-DE-0123456. Relevant ist die Ziffer vor der Länderkennung. Die 3 steht für Käfighaltung, 2 steht für Boden-, 1 für Freiland- und 0 für Bio-Haltung. Wem artgerechte Haltung wichtig ist, der sollte also kein Ei mit der Drei kaufen. Das Gute: Eier ohne Käfig- und Massentierhaltung kosten meist nur ein paar Cent mehr.